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Hunde in die EU importieren

Einreise mit einem Hund in die EU?

Grundsätzlich befürworten wir den Import von Hunden aus dem Ausland – doch nur, wenn du alle Voraussetzungen dafür erfüllen kannst. Hast du nicht an alles gedacht, kann es für deinen Hund lebensgefährlich und für dich sehr teuer werden. Welche Dokumente du also zwingend brauchst, welche Impfungen notwendig sind und warum du vor dem Import eines Hundes unbedingt deinen Tierarzt oder das zuständige Veterinäramt in deiner Region kontaktieren solltest, verraten wir dir hier.  (Text: Kerstin Kristahl)

Inhalt

Bevor du einen Hund importierst …

  1. Beginne deine Planung für eine Hundeadoption aus dem Ausland rechtzeitig. Die Vorbereitungen für einen Urlaub mit Hund können ganz leicht 4 bis 6 Monate dauern!
  2. Nimm Kontakt zu einem Tierarzt auf. Er kann dich bei allen Schritten unterstützen und dich über die jeweiligen Einreisebedingungen informieren. Sollte er nicht auf Reisen und Importe spezialisiert sein, wird er dich an einen Amtstierarzt verweisen oder dir eine Stelle nennen können, die dir beim Import unterstützend zur Seite steht.
  3. Kontaktiere parallel zu dem Tierarzt deines Vertrauens auch das Veterinäramt. Hier bekommst du ebenfalls Unterstützung beim Import von Hunden.
  4. Auch der Tierschutz (https://www.tierschutz.com/) kann dir bei Fragen helfen oder dich an die entsprechenden Stellen vermitteln. Tierheime sind nicht die richtige Adresse für Fragen über dem Import!

Vorsicht bei Hundeadoptionen aus dem Ausland

Du hast schon lange nach einem passenden Weggefährten gesucht – und endlich bist du auf einer Onlinebörse fündig geworden. Dein Herz sagt dir, du möchtest diesen Hund retten und ihm ein neues Zuhause geben. Doch beim Import wartet am Flughafen eine Überraschung auf dich: Dein neuer Hund darf nicht einreisen, denn er erfüllt die Bedingungen nicht. Er muss für 3 Monate in einem winzigen Zwinger mit viel zu wenig Auslauf in Quarantäne. Die Kosten von über 1475 CHF / 1350 Euro trägst du. Doch oft kommt es schlimmer: Der Hund wird direkt vom Staat konfisziert und eingeschläfert.

Diese Szene spielt sich täglich an unzähligen Flughäfen und sicheren Orten (Flughäfen, die extra für die Einreise von Tieren bestimmt sind; erfragbar beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ab – Leittragende sind die Hunde, die ihr Leben aufgrund der Sorglosigkeit ihrer neuen Halter verlieren. Denn die Züchter oder Vereine im Ausland sorgen zwar für den Transport, kümmern sich aber oft nicht um fehlende Dokumente und Impfungen. Dass der Hund im schlimmsten Fall getötet wird, ist ihnen bewusst, doch meist egal.

Wir möchten ausdrücklich appellieren: Kauf niemals einen Hund anhand eines Fotos im Internet! Wenn du ihm ein schönes Zuhause geben möchtest, nimm dir die Zeit und flieg zu ihm. Lerne ihn kennen und organisiere alle für den Import wichtigen Impfungen, Dokumente und den Transport. Beachte auch, dass die Organisation aller nötigen Papiere und Gesundheitschecks ganz schnell 4 bis 6 Monate dauern kann!

 

Egal in welchem Land du deinen Traumhund gefunden hast, bevor du ihn importierst, musst du zwingend alle Dokumente und Impfungen haben, die dafür notwendig sind – anderenfalls ist die Einreise für deinen Hund lebensgefährlich. Wir von fairDogs sind stets bemüht, die Informationen auf unseren Seiten auf dem neuesten Stand zu halten. Dennoch können wir keine Garantie auf Vollständigkeit geben. Bitte nimm vor dem Import eines Hundes Kontakt zu einem Tierarzt oder dem Veterinäramt deines Landes auf, um alle wichtigen Informationen zu erfragen!

 

Übersicht: Hund aus einem EU-Land importieren

In welchem Land der Europäischen Union (EU) du deinen Traumhund auch gefunden hast, für die Einreise bzw. die Überschreitung der Grenze gelten dieselben Einreise- und Einfuhrbedingungen, die auch für eine Reise mit einem Hund gelten.

Du darfst einen Hund aus einem EU-Land nur importieren, wenn er:

  • mindestens 15 Wochen alt ist,
  • eine gültige Tollwutimpfung besitzt (Achtung: Bei frisch geimpften Hunden wird eine Zeit von 21 Tagen bis zur Entwicklung des vollen Impfschutzes veranschlagt. Vorher darf der Hund nicht einreisen!),
  • einen gültigen Impfausweis hat,
  • eine Tätowierung oder einen Mikrochip hat,
  • einen EU-Heimtierausweis besitzt, ausgestellt von einem niedergelassenen Tierarzt in deinem Urlaubsland, in dem die Tollwutimpfung mit Datum und Gültigkeit eingetragen ist und die Kennzeichnungsnummer klar hervorgeht,
  • eine schriftliche Bescheinigung, dass der Hund nicht zum Verkauf bestimmt ist.

Ausserdem gilt auch hier, dass nur insgesamt maximal fünf Tiere (Hunde, Katzen, Frettchen) einreisen dürfen.

Unser Tipp: Es kann passieren, dass von der Fluggesellschaft für den Transport ein Gesundheitszeugnis deines Hundes gefordert wird. Um dies im Vorfeld abzuklären und dir sowie deinem Hund einen unbeschwerten Urlaubsstart zu ermöglichen, sprich bitte vorab direkt mit den entsprechenden Fluggesellschaften.

Übrigens: Auf Passagierflügen ist die Anzahl der Hunde pro Flug beschränkt. Jeder Hund muss vorher angemeldet werden. Bei extremer Hitze oder Kälte ist der Transport von Hunden im Frachtraum nicht erlaubt, selbst wenn der Hund zuvor einen Platz bewilligt bekommen hat. Wenn Hunde allein, nicht mit dem Besitzer oder Flugpaten in einem Passagierflugzeug fliegen, ist der Preis oft zehn- bis zwanzigmal so hoch.

 

Übersicht: Hund aus einem Nicht-EU-Land importieren

Möchtest du einen Hund aus einem Nicht-EU-Land in dein Heimatland innerhalb der EU oder in die Schweiz importieren, so gelten folgende Bedingungen:

  • Der Hund muss mindestens 15 Wochen alt sein,
  • eine gültige Tollwutimpfung besitzen (Achtung: Bei frisch geimpften Hunden wird eine Zeit von 21 Tagen bis zur Entwicklung des vollen Impfschutzes veranschlagt. Vorher darf der Hund nicht einreisen bzw. die Grenze übertreten!),
  • einen Impfausweis haben,
  • eine Tätowierung oder am besten einen Mikrochip besitzen,
  • einen EU-Heimtierausweis haben, ausgestellt von einem niedergelassenen Tierarzt im Ursprungsland, in dem die Tollwutimpfung mit Datum und Gültigkeit eingetragen ist und aus dem die Kennzeichnungsnummer klar hervorgeht,
  • eine schriftliche Bescheinigung, dass der Hund nicht zum Verkauf bestimmt ist,
  • eine von einem niedergelassenen Tierarzt aufgefüllte Tiergesundheitsbescheinigung. Hier findest du ein Muster der Tiergesundheitsbescheinigung zum Download .
  • Die Einfuhr des Hundes muss auf direktem Weg erfolgen. Das bedeutet, er darf das Flugzeug bzw. den Flughafen bei einem Zwischenstopp in einem anderen Land nicht verlassen.

Zudem können je nach Ursprungsland verschiedene weitere Bedingungen hinzukommen:

  • Antikörpertest gegen Tollwut: Dieser Test muss mindestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung UND mindestens drei Monate vor der Einreise ins Zielland erfolgen. Der Test muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labore analysiert werden. Das Blut für den Test darf nur ein autorisierter, niedergelassener Tierarzt entnehmen. Hier findest du die Liste der von der Europäischen Kommission zugelassenen Labore.
  • Anmeldung beim Zoll
  • Einreise dürfen nur über sogenannte „sichere Orte“, bestimmte See- und Flughäfen, erfolgen.

Je nach Land können für die Ausreise deines Hundes weitere Dokumente benötigt werden. Hierüber informieren die Veterinärämter und Tierärzte im jeweiligen Land.

 

Diese Links solltest du dir unbedingt ansehen, wenn du einen Hund aus dem Ausland importieren möchtest:

Einreise mit Hund in die Schweiz

 

Links für den Import eines Hundes nach Deutschland

Hier findest du die Liste der EINREISEORTE IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Haus-Zootiere/Liste_Einreiseorte_Bundesrepublik_Deutschland.html

Titertest (Antikörpertest auf Tollwut): Hier findest du eine Liste der von der EUROPÄISCHEN KOMMISSION ZUGELASSENEN LABORE https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/approved-labs_en.

Muster der TIERGESUNDHEITSBESCHEINIGUNG https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Haus-Zootiere/DurchfuehrungsVO-576-2013-Bescheinigung-561-2016neu.html;jsessionid=3F4A66017D747283268192C3BDC1D4C4.live841#download=1.

BINNENMARKT-TIERSEUCHENSCHUTZVERORDNUNG https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl105s0997.pdf%27%5D__1618906034078

ÜBERSICHT ÜBER GELISTETE UND NICHT GELISTETE REISELÄNDER bekommst du hier https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/drittland-nicht-gelistet.html.

Tierschutzvereine in Deutschland https://www.tierschutzbund.de/

Tierschutzverein Vier Pfoten Deutschland https://www.vier-pfoten.de/

Links für den Import eines Hundes oder Einreise mit Hund nach Österreich

Hier kannst du die Liste der EINREISEORTE NACH ÖSTERREICH erfragen https://www.wien.gv.at/kontakte/ma60/index.html

Titertest (Antikörpertest auf Tollwut): Hier findest du eine Liste der von der EUROPÄISCHEN KOMMISSION ZUGELASSENEN LABORE https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/approved-labs_en.

ÜBERSICHT ÜBER GELISTETE UND NICHT GELISTETE REISELÄNDER bekommst du hier https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/drittland-nicht-gelistet.html.

Alles über die Chip-Pflicht in Österreich https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/faqhundchip.html

Registrierung des Hundes https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at

Veterinäramt Wien https://www.wien.gv.at/kontakte/ma60/index.html

Veterinäramt Salzburg https://www.stadt-salzburg.at/searchresult/?q=hund&filters%5B%5D=Landingpage+Subpage&filters%5B%5D=Behördengang&filters%5B%5D=Download+Publikation&filters%5B%5D=Einrichtung&filters%5B%5D=News&filters%5B%5D=Termin

Tierschutzvereine in Österreich https://www.tierschutz-austria.at/

Tierschutzverein Vier Pfoten Österreich https://www.vier-pfoten.at/

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