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Einreise mit Hund in die Schweiz - Besonderheiten
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Einreise mit Hund in die Schweiz - Besonderheiten

Hundewelpen

Einreise mit Hund in die Schweiz aus dem Ausland: Wie geht das?

Egal in welchem Land du deinen Traumhund gefunden hast, bevor du ihn importierst, musst du zwingend alle Dokumente und Impfungen haben, die dafür notwendig sind – anderenfalls ist die Einreise für deinen Hund lebensgefährlich. Wir von fairDogs sind stets bemüht, die Informationen auf unseren Seiten auf dem neuesten Stand zu halten. Dennoch können wir keine Garantie auf Vollständigkeit geben. Bitte nimm vor dem Import eines Hundes Kontakt zu einem Tierarzt oder dem Veterinäramt deines Landes auf, um alle wichtigen Informationen zu erfragen! (Text: Kerstin Kristahl)

Inhalt

 

Besonderheiten beim Import von Hunden in die Schweiz

Du musst – BEVOR dein Hund das erste Mal Schweizer Bodens betritt – einen Bewilligungsbescheid vorweisen können. Die Einfuhr von kupierten Hunden ist generell untersagt.

Alle wichtigen Informationen zum Im- und Export eines Hundes in die/aus der Schweiz findest du in diesem Rechner des Schweizer Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Bitte setze dich vor dem Im- oder Export trotzdem mit einem Tierarzt oder dem Veterinäramt in Verbindung.

Tipps vom Schweizer Tierschutz STS: Praktische Tipps für Ferienreisende

 

Übersicht: Hund aus einem EU-Land importieren

  • Der Hund braucht einen korrekt ausgefüllten offiziellen Heimtierpass.
  • Das Tier muss korrekt mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
  • Jungtiere unter 12 Wochen, aber nicht jünger als 8 Wochen, dürfen ohne Tollwutimpfung eingeführt werden. Sie brauchen jedoch eine vom (neuen) Besitzer ausgefüllte Bescheinigung, wonach sie seit ihrer Geburt ohne Kontakt zu Wildtieren gehalten wurden. Die Bescheinigungspflicht entfällt, wenn die Jungtiere vom Muttertier begleitet werden, von dem sie noch abhängig sind. Hundewelpen bis zum Alter von 8 Wochen dürfen nur eingeführt werden, wenn sie vom Muttertier begleitet werden.

 

Übersicht: Hund aus einem Nicht-EU-Land importieren

Möchtest du einen Hund aus einem Nicht-EU-Land in die Schweiz importieren, so gelten folgende Bedingungen:

  • Der Hund muss mindestens 15 Wochen alt sein,
  • eine gültige Tollwutimpfung besitzen (Achtung: Bei frisch geimpften Hunden wird eine Zeit von 21 Tagen bis zur Entwicklung des vollen Impfschutzes veranschlagt. Vorher darf der Hund nicht einreisen bzw. die Grenze übertreten!),
  • einen Impfausweis haben,
  • eine Tätowierung oder am besten einen Mikrochip besitzen,
  • einen EU-Heimtierausweis haben, ausgestellt von einem niedergelassenen Tierarzt im Ursprungsland, in dem die Tollwutimpfung mit Datum und Gültigkeit eingetragen ist und aus dem die Kennzeichnungsnummer klar hervorgeht,
  • eine schriftliche Bescheinigung, dass der Hund nicht zum Verkauf bestimmt ist,
  • eine von einem niedergelassenen Tierarzt aufgefüllte Tiergesundheitsbescheinigung. Hier findest du ein Muster der Tiergesundheitsbescheinigung zum Download.
  • Die Einfuhr des Hundes muss auf direktem Weg erfolgen. Das bedeutet, er darf das Flugzeug bzw. den Flughafen bei einem Zwischenstopp in einem anderen Land nicht verlassen.

Zudem können je nach Ursprungsland verschiedene weitere Bedingungen hinzukommen:

  • Antikörpertest gegen Tollwut: Dieser Test muss mindestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung UND mindestens drei Monate vor der Einreise ins Zielland erfolgen. Der Test muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labore analysiert werden. Das Blut für den Test darf nur ein autorisierter, niedergelassener Tierarzt entnehmen. Hier findest du die Liste der von der Europäischen Kommission zugelassenen Labore .
  • Anmeldung beim Zoll
  • Einreise dürfen nur über sogenannte „sichere Orte“, bestimmte See- und Flughäfen, erfolgen.

Je nach Land können für die Ausreise deines Hundes weitere Dokumente benötigt werden. Hierüber informieren die Veterinärämter und Tierärzte im jeweiligen Land.

 

Besonderheiten beim Import von Hunden aus einem Nicht-EU-Land in die Schweiz

Auch bei dem Import eines Hundes aus einem Nicht-EU-Land gilt: Du musst – BEVOR dein Hund das erste Mal Schweizer Bodens betritt – einen Bewilligungsbescheid vorweisen können. Die Einfuhr von kupierten Hunden ist generell untersagt.

Alle wichtigen Informationen zum Im- und Export eines Hundes in die/aus der Schweiz findest du in diesem Rechner des Schweizer Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Bitte setze dich vor dem Im- oder Export trotzdem mit einem Tierarzt oder dem Veterinäramt in Verbindung.

Wir wissen, dass all diese Do’s und Don’ts nach viel Aufwand klingen. Es kann lange dauern, bis du alle Bescheinigungen und Impfungen zusammengetragen hast. Doch es ist leider unverzichtbar und für deinen Hund lebenswichtig! Doch es wird sich lohnen und wer sich bemüht, schafft das auch! Wir wünschen euch eine wunderbare gemeinsame Zeit!

Diese Links solltest du dir unbedingt ansehen, wenn du einen Hund aus dem Ausland importieren möchtest:

Allgemeine Infos zum Import in der EU

Links für den Import eines Hundes in die Schweiz

Hier kannst du die Liste der EINREISEORTE IN DER SCHWEIZ und einen Reise Check für Hunde und Katzen erfragen, egal ob du mit einer Fellnase einreist, ausreist oder Ferien im Ausland planst. 

Titertest (Antikörpertest auf Tollwut): Hier findest du eine Liste der von der EUROPÄISCHEN KOMMISSION ZUGELASSENEN LABORE

Der Schweizer Tierschutz STS hilft dir beim Import.

Der Tierschutzverein Vier Pfoten Schweiz unterstützt sich beim Import.

Alle Informationen für den Import von Hunden in die Schweiz übersichtlich aufgelistet findest du hier: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin  

Übersicht über die Schutzmassnahmen bei der Einfuhr von Hunden in die Schweiz.

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